GOK Gasregler EN 61 0,8kg/h 50mBar KLF x G1/4LH-KN-90° PRV Man. Marine
Menge | Stückpreis |
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Bis 1 |
34,60 €*
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Ab 2 |
32,04 €*
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Sofort verfügbar, Lieferzeit 1-3 Werktage
Druckbereich: | 50 mbar |
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Zahlungsmöglichkeiten
GOK Gasregler EN 61 0,8kg/h 50mBar KLF x G1/4LH-KN-90° PRV Manometer Marine
Der GOK Gasregler EN 61 mit einer Durchflussrate von 0,8 kg/h und einem Druck von 50 mBar ist ideal für den Anschluss an Gasflaschen. Mit einem KLF x G1/4LH-KN-90° Anschluss und einem integrierten Überdruckventil (PRV) sowie einem Manometer, ist dieser Regler besonders für den Einsatz im maritimen Bereich geeignet. Er sorgt für eine zuverlässige Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes und gewährleistet so eine sichere Gasversorgung.
Vorteile und Ausstattung:
- Korrosionsbeständig nach EN 16129, Anhang M
- Sicherheitsabblaseventil PRV, Ansprechdruck 150 mbar
- zur Ableitung des Überdrucks kann am Rohrstutzen (8 mm) eine Abblaseleitung installiert werden
Konformität:
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV
Technische Daten:
- Gasregler EN61 0,8kg/h 50mbar
- KLF x G1/4LH-KN-90G PRV Man. Marine
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
Hinweis:
In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.
Lieferumfang:
- 1x GOK Gasregler EN 61 0,8kg/h 50mBar KLF x G1/4LH-KN-90° PRV Manometer Marine
Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.